Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der
nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt,
sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer
Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über des betreffende
Objekt/Angebot.
1. Angebote:
Unsere
Angebote erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine
Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Vorkenntnis des
Angebotsempfängers
Unsere
Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne
unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei
Weitergabe -auch auszugsweise - an Dritte ohne unsere Zustimmung haftet der
Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande
kommt. .
3. Tätigwerden für
den anderen Vertragspartner
Wir
sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu
werden.
4. Weiteres Geschäft/
Anderes Geschäft
Unser
Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich
beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder
umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u. a.), sofern der
wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Das
gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter
ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.
5. Vorkenntnis des
Angebotsempfängers
Der
Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt
bereits bekannt ist, ist verpflichtet, uns dies unverzüglich –spätestens
innerhalb von 3 Tagen - schriftlich anzuzeigen. Unterläßt er diese Anzeige, ist
er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt
zu Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.
6. Provision
Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres
Nachweises bzw. unserer Vermittlung bezüglich des von uns benannten Objektes
ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit
unserer Tätigkeit ist ausreichend.
Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungserteilung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte
Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe
von 3,5 % p.a. über dem Basissatz fällig.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritt einer
auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die
andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch
den Angebotsempfänger (unseren Kunden) ausgeübt, das nicht durch arglistige
Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle unseres
Provisionsanspruches ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen
Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns
nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren
Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von uns
angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg
nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene
Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.
7. Provisionssätze
Die Proviosion betragen - soweit nicht anders ausgewiesen
-:
- für die Vermietung von Wohnraum 2,5 NKM inkl.
MwSt.
- für die Vermietung von Gewerberaum: 3 NKM zzgl. MwSt.
- bei Verkauf Wohnen/ Gewerbe:
KP bis 50.000 € : Pauschal 2.900 € zzgl.MwSt.
KP ab 50.000 € : 3,97 % vom Kaufpreis zzgl. MwSt.
8. Vertragsverhandlungen
und Abschluß
Wir sind berechtigt, beim Vertragsschluß anwesend zu sein, ein Termin ist uns
daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des weiteren Anspruch auf Erteilung
einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluß ohne unsere
Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als
auch die Vetragskonditionen Auskunft zu erteilen.
9. Maklerverträge mit
Immobilien Besitzern
Sie
können uns schriftlich oder mündlich beauftragen. Bei mündlichen
Maklerverträgen besteht grundsätzlich unsererseits keine
Tätigkeitsverpflichtung. Rechtsverbindliche Makleraufträge benötigen die
schriftliche Zustimmung der Inhaber der Fa. Immota Immobilien.
10. Freie Mitarbeiter
Freie Mitarbeiter arbeiten grundsätzlich eigenständig. Diese können gegenüber
Dritten keine rechtsverbindlichen Erklärungen im Namen von Immota Immobilien oder deren Inhaberin abgeben.
Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen freien Mitarbeitern und
unseren Kunden getroffen werden, benötigen die schriftliche Zustimmung der
Geschäftsinhaberin. Andernfalls entsteht ein rechtsverbindlicher Vertrag nur
zwischen dem freien Mitarbeiter und der jeweiligen dritten Person (Interessent/
Auftraggeber)
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand
für Immota Immobilien ist Hagen.
12. Salvatorische
Klausel
Sollte
eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An
die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften